Pflegebetten & Hilfsmittel

Ein gutes Pflegebett und die passenden Hilfsmittel können den Alltag von pflegenden Angehörigen spürbar erleichtern – körperlich, organisatorisch und emotional. Auf dieser Seite finden Sie leicht verständliche Informationen, praxisnahe Tipps und bewährte Produktempfehlungen.

Warum ein spezialisiertes Pflegebett so wichtig ist

Ein Pflegebett verändert den Alltag von Pflegenden und Pflegebedürftigen grundlegend: Es beugt Druckstellen vor, erleichtert Transfers und reduziert Rückenbelastungen. Dank stufenloser Höhenverstellung findet die Pflege am „richtigen“ Arbeitstisch statt – ohne schmerzhaftes Bücken. Gleichzeitig schenkt das Bett dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Geborgenheit und Autonomie.

Pflegebett - Typen im Überblick

  • Standard-Pflegebett
    Elektrische Höhen- und Liegeflächen­verstellung, Seitengitter, Rollenbremse. Geeignet für häusliche Pflege bei mittlerem Unterstützungsbedarf.
  • Niederflur-/Niedrigbett
    Absenkbar auf ~25 cm, reduziert Sturzverletzungen deutlich. Geeignet für Menschen mit Sturz- oder Demenzrisiko.
  • Intensiv-/Klinikbett
    4-Motoren-System, CPR-Funktion, Trendelenburg-Lagerung. Geeignet für komplexe medizinische Versorgung zu Hause.
  • Schwerlastbett
    Verstärkte Rahmen- und Antriebs­technik, verbreiterte/verlängerte Liegefläche, Traglast bis 350 kg. Geeignet für adipöse Pflegebedürftige.
  • Aufstehbett
    Liegefläche dreht/kippt bis in stabile Sitz- oder Steh­position; Stand-up-Funktion per Motor
  • Kinder-/Kleinwüchsigen-Pflegebett
    Verkürzte Liegefläche, hohe Rundum-Seitenteile mit Sichtfenstern

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • 1. Motorik & Bedienung
    Mind. 3-Motoren-System (Rücken, Oberschenkel, Gesamthöhe) mit leicht zu reinigender Handbedienung.
  • 2. Seitensicherung
    Teil- oder vollklappbar
  • 3. Matratzensystem
    Wechseldruck, Visco oder Hybrid? Wählen Sie passend zum Dekubitus-Risiko.
  • 4. Aufsteh- & Transferhilfen
    Ausstiegshöhe ≤ 40 cm, Haltegriffe, Ausstiegsbeleuchtung.
  • 5. Design & Wohnlichkeit
    Holzdekor, Polster-Blenden, leiser Antrieb – denn Zuhause ist kein Krankenhaus.

Kostenerstattung (Stand 2025)

Leistung
Betrag ab 1. Januar 2025
Pflegebett als Hilfsmittel
Selbst-Zuzahlung Krankenkasse : 10% / max. 10 €
Selbst-Zuzahlung Pflegekasse : 10% / max. 25 €
Zuschuss für 
Anpassung des Wohnraums
bis zu 4.180 € / Maßnahme
(bis zu 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)
Hinweis:
Für eine Kostenübernahme von der Krankenkasse ist ein festgestellter Pflegegrad notwendig

Pflegebett beantragen

  • 1. Bedarf professionell abklären
    Lassen Sie Haus- oder Facharzt (oder seit 2022 eine examinierte Pflegefachkraft) schriftlich begründen, weshalb ein elektrisch verstellbares Pflegebett notwendig ist – etwa zur Dekubitus- oder Sturzprophylaxe bzw. zur Entlastung der Pflegenden. Ergänzen Sie Fotos des Pflegeplatzes oder kurze Pflegeberichte: je vollständiger die Vorarbeit, desto weniger Rückfragen der Kasse.
  • 2. Ärztliche Verordnung ausstellen lassen
    Achten Sie darauf, dass die richtige Produktgruppe und alle Funktionsanforderungen (motorische Höhenverstellung, Seitengitter u. a.) exakt vermerkt sind. Das Rezept darf maximal 28 Tage alt sein.
  • 3. Kostenträger klären
    Reichen Sie den Antrag zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse ein (medizinisches Hilfsmittel). Wird dort abgelehnt, stellen Sie ihn bei der Pflegekasse – hierfür ist mindestens Pflegegrad 1 nötig. Faustregel: Akuter, vorübergehender Bedarf → Krankenkasse; dauerhafte Pflegeerleichterung → Pflegekasse.
  • 4. Sanitätshaus / Home-Care-Versorger wählen
    Der Leistungserbringer muss einen Vertrag mit Ihrer Kasse haben. Teilen Sie Sonderwünsche gleich mit, sonst wird standardmäßig ein Basisbett angeboten. Das Sanitätshaus holt Rezepte und Kostenvoranschlag meist selbst ein und übermittelt alles digital an die Kasse.
  • 5. Antrag und Unterlagen einreichen
    Schicken Sie Verordnung, ggf. Pflegegrad-Bescheid, MD-Gutachten, Fotos des Pflegeplatzes und Vollmachten vollständig ein. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Verzögerungsgrund.
  • 6. Bearbeitungsfrist überwachen
    Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, bei MD-Einschaltung innerhalb von 5 Wochen. Liegt bis dahin kein Bescheid vor, können Sie schriftlich auf die Genehmigungsfiktion hinweisen. Bei dringendem Bedarf kann der Arzt „Eilbedarf“ ankreuzen – dann hat die Kasse 24 Stunden Zeit.
  • 7. Genehmigung, Lieferung und Zuzahlung
    Nach Bewilligung liefert das Sanitätshaus in der Regel binnen 1–2 Werktagen, baut das Bett auf und weist Sie in Bedienung und Notabsenkung ein. Das Bett bleibt Eigentum der Kasse; Ihr Eigenanteil beträgt maximal 10 € pro Hilfsmittel.
  • 8. Einweisung, Nutzung und Wartung
    Lassen Sie sich alle Funktionen (inkl. Sperrbox), Sicherheitsprüfungen und die jährliche Wartung genau erklären und schriftlich bestätigen. Bewahren Sie das Prüfprotokoll gut auf – es kann für Folgeanträge verlangt werden.
  • 9. Ablehnungsbescheid? Widerspruch einlegen
    Sie haben 1 Monat Zeit. Legen Sie neue medizinische Belege oder eine Stellungnahme der Pflegefachkraft bei. Wird die Versorgung dringend benötigt, können Sie beim Sozialgericht zusätzlich eine einstweilige Anordnung beantragen. Häufige Ablehnungsbegründung entkräften Sie, indem Sie das Sturz- oder Dekubitusrisiko ausführlich darlegen.
  • 10. Rückgabe oder Umzug organisieren
    Wird das Bett nicht mehr benötigt, melden Sie dies dem Sanitätshaus; Abholung und Entsorgung sind kostenlos. Bei Wohnortwechsel informiert das Sanitätshaus Ihre Kasse und transportiert das Bett ebenfalls kostenfrei an die neue Adresse.
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