Pflegegrad 2 

Pflegegrad 2 steht für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, ausgewiesen mit 27 bis unter 47,5 Punkten im MD-Gutachten

Leistungsübersicht

  • Entlastungsbetrag:
    131 € pro Monat
  • Pflegegeld:
    347 € monatlich, wenn Angehörige pflegen
  • Pflegesachleistungen:
    796 € monatlich für professionelle ambulante Dienste
  • Kombinationsleistung:
    Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können in Pflegegeld umgewandelt werden
  • Tages- und Nachtpflege:
    721 € pro Monat
  • Kurzzeitpflege:
    1.854 € jährlich
  • Verhinderungspflege:
    1.685 € jährlich
  • Ab 1. Juli 2025:
    Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld, DiPA, ambul. Wohngruppen: wie unter PG 1 

Antrag & Begutachtung

Analog zu PG 1: Antrag bei der Pflegekasse, Hausbesuch durch den MD, schriftlicher Bescheid.

Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegegeldempfänger müssen ab PG 2 verpflichtend einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch durchführen lassen

Tipps für pflegende Angehörige

  • Besuchen Sie Pflegekurse (z. B. Sturzprophylaxe, Ernährung).
  • Planen Sie gezielt Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Entlastung ein.
  • Tauschen Sie sich mit anderen Angehörigen über effektive Pflegehilfsmittel aus.

Empfohlene Hilfsmittel

Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung, Anti-Dekubitus-Matratze, höhenverstellbarer Pflegewagen.
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