Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 steht für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, ausgewiesen mit 27 bis unter 47,5 Punkten im MD-Gutachten
Leistungsübersicht
- Entlastungsbetrag:131 € pro Monat
- Pflegegeld:347 € monatlich, wenn Angehörige pflegen
- Pflegesachleistungen:796 € monatlich für professionelle ambulante Dienste
- Kombinationsleistung:Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können in Pflegegeld umgewandelt werden
- Tages- und Nachtpflege:721 € pro Monat
- Kurzzeitpflege:1.854 € jährlich
- Verhinderungspflege:1.685 € jährlich
- Ab 1. Juli 2025:Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld, DiPA, ambul. Wohngruppen: wie unter PG 1
Antrag & Begutachtung
Analog zu PG 1: Antrag bei der Pflegekasse, Hausbesuch durch den MD, schriftlicher Bescheid.
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegegeldempfänger müssen ab PG 2 verpflichtend einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch durchführen lassen
Tipps für pflegende Angehörige
- Besuchen Sie Pflegekurse (z. B. Sturzprophylaxe, Ernährung).
- Planen Sie gezielt Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Entlastung ein.
- Tauschen Sie sich mit anderen Angehörigen über effektive Pflegehilfsmittel aus.
Empfohlene Hilfsmittel
Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung, Anti-Dekubitus-Matratze, höhenverstellbarer Pflegewagen.
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