Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 kennzeichnet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, erfasst durch 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungs-Assessment des Medizinischen Dienstes
Leistungsübersicht
- Entlastungsbetrag:131 € pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Ambulant betreute Wohngruppen:224 € pro Monat, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenleben
- Pflegehilfsmittel (Verbrauch):bis zu 42 € pro Monat
- Technische Pflegehilfsmittel & sonstige Hilfsmittel:100 % der Kosten (max. 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel)
- Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen:bis zu 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Berechtigten)
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):bis zu 53 € pro Monat
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:einmalig, kostenfrei; vermittelt erste Hilfen und regionale Beratungsangebote
Antrag & Begutachtung
Stellen Sie den Antrag über die Pflegekasse – oft bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet Sie zuhause, danach erhalten Sie den Bescheid zum Pflegegrad.
Tipps für pflegende Angehörige
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag z. B. für Alltagsbegleitungen, Haushaltshilfen oder Fahrdienste.
- Tauschen Sie sich in regionalen Selbsthilfegruppen oder Online-Foren aus.
- Nehmen Sie frühzeitig kostenfreie Pflegeberatungen in Anspruch, um Stolperfallen im Prozess zu vermeiden.
Empfohlene Hilfsmittel
Duschhocker, rutschfeste Badematten, Haltegriffe für Bad/WC, Mobilitätshilfen wie Gehstöcke – all dies lässt sich gut über Affiliate-Partnerschaften empfehlen.
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