Pflegegrad 1 

Pflegegrad 1 kennzeichnet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, erfasst durch 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungs-Assessment des Medizinischen Dienstes 

Leistungsübersicht

  • Entlastungsbetrag:
    131 € pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Ambulant betreute Wohngruppen:
    224 € pro Monat, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenleben
  • Pflegehilfsmittel (Verbrauch):
    bis zu 42 € pro Monat
  • Technische Pflegehilfsmittel & sonstige Hilfsmittel:
    100 % der Kosten (max. 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel)
  • Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen:
    bis zu 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Berechtigten)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):
    bis zu 53 € pro Monat
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:
    einmalig, kostenfrei; vermittelt erste Hilfen und regionale Beratungsangebote

Antrag & Begutachtung

Stellen Sie den Antrag über die Pflegekasse – oft bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet Sie zuhause, danach erhalten Sie den Bescheid zum Pflegegrad.

Tipps für pflegende Angehörige

  • Nutzen Sie den Entlastungsbetrag z. B. für Alltagsbegleitungen, Haushaltshilfen oder Fahrdienste.
  • Tauschen Sie sich in regionalen Selbsthilfegruppen oder Online-Foren aus.
  • Nehmen Sie frühzeitig kostenfreie Pflegeberatungen in Anspruch, um Stolperfallen im Prozess zu vermeiden.

Empfohlene Hilfsmittel

Duschhocker, rutschfeste Badematten, Haltegriffe für Bad/WC, Mobilitätshilfen wie Gehstöcke – all dies lässt sich gut über Affiliate-Partnerschaften empfehlen.
Hinweis: Einige der genannten Links können sogenannte Affiliate-Links sein. Wenn Sie über einen solchen Link ein Angebot nutzen, erhalten wir ggf. eine kleine Provision – für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.