Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (47,5 bis unter 70 Punkte) im Gutachten
Leistungsübersicht
- Entlastungsbetrag:131 € pro Monat
- Pflegegeld:599 € monatlich
- Pflegesachleistungen:1.497 € monatlich
- Kombinationsleistung:wie PG 2
- Tages- und Nachtpflege:1.357 € pro Monat
- Kurzzeitpflege:1.854 € jährlich
- Verhinderungspflege:1.685 € jährlich
- Ab 1. Juli 2025:Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Hilfsmittel & Beratungsleistungen: wie PG 2
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Verpflichtend einmal pro Halbjahr
Tipps für pflegende Angehörige
- Multimedikamenten-Management einführen.
- Psychosoziale Unterstützung durch Demenz- und Pflegegruppen suchen.
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