Pflegegrad 4 

Pflegegrad 4 steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (70 bis unter 90 Punkte).

Leistungsübersicht

  • Tages- und Nachtpflege:
    599 € monatlich
  • Pflegegeld:
    599 € monatlich
  • Pflegesachleistungen:
    1.497 € monatlich
  • Kurzzeitpflege:
    1.854 € jährlich
  • Verhinderungspflege:
    1.685 € jährlich
  • Ab 1. Juli 2025:
    Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag: wie PG 3.

Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegegrad 4 erfordert vierteljährliche Beratungsbesuche

Tipps für pflegende Angehörige

  • 24-Stunden-Pflegeteam oder zusätzliche stundenweise Betreuung organisieren.
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