Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (90 bis 100 Punkte)
Leistungsübersicht
- Tages- und Nachtpflege:2.085 € monatlich
- Pflegegeld:990 € monatlich
- Pflegesachleistungen:2.299 € monatlich
- Kurzzeitpflege:1.854 € jährlich
- Verhinderungspflege:1.685 € jährlich
- Ab 1. Juli 2025:Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag: wie PG 4.
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegegrad 5 erfordert vierteljährliche Beratungsbesuche
Tipps für pflegende Angehörige
- Mobile Notrufsysteme und Monitoring-Technologien einsetzen.
- Professionelle Nacht- und Tagespflege ergänzen, um Überlastung zu vermeiden.
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