Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade beschreiben das Maß der Pflegebedürftigkeit einer Person. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5). Sie bestimmen, welche Unterstützung und finanzielle Hilfen Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten können.
Die Pflegegrade werden seit 2017 angewendet und lösen die früheren Pflegestufen ab. Sie orientieren sich vor allem daran, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, bei Privatversicherten Medicproof) werden in sechs Lebensbereichen Punkte vergeben; maximal sind 100 Punkte möglich:
MobilitätVerhaltensweisen und psychische ProblemlagenBewältigung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Kognitive und kommunikative FähigkeitenSelbstversorgung (z. B. Essen, Trinken, Körperpflege)Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus der Bewertung dieser Kriterien ergibt sich die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad.
Überblick über die Pflegegrade
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 – < 27 Punkte)
Grundlegende Unterstützung notwendig, z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung oder Betreuung im Alltag.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 – < 47,5 Punkte)
Regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität notwendig.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 – < 70 Punkte)
Umfangreiche Hilfe bei der Grundpflege sowie intensive Betreuung erforderlich.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 – < 90 Punkte)
Rund um die Uhr auf Pflege angewiesen, hoher Aufwand bei Pflege und Betreuung notwendig.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen (90 – 100 Punkte)
Dauerhafte und intensive Betreuung rund um die Uhr notwendig, häufig mit spezieller medizinischer und therapeutischer Versorgung.
Warum sind Pflegegrade wichtig?
Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse.
Dazu gehören:
Dazu gehören:
- Pflegegeld für die häusliche Pflege
- Zuschüsse für professionelle Pflegedienste
- Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
- Anpassungen im Wohnumfeld
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse.
Dazu gehören:
Dazu gehören:
- 1) Antrag stellenKontaktieren Sie die Pflegekasse der zu versichernden Person (meist über die Krankenkasse) schriftlich oder telefonisch.
- 2) BegutachtungEine Gutachterin besucht die Betroffene zu Hause oder im Heim. Seien Sie dabei, beantworten Sie Fragen ehrlich und zeigen Sie Hilfsmittel.
- 3) BescheidNach spätestens 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Unzufriedenheit können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Tipp:
In dringenden Fällen, etwa bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt, lohnt sich ein Eilantrag. Damit wird die MDK-Begutachtung auf 5 Arbeitstage verkürzt.
Weiterführende Links
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Pflegegrad nachträglich erhöhen lassen?
Ja. Steigt der Pflegebedarf, stellen Sie bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag auf Höherstufung. Oft hilft ein aktueller ärztlicher Bericht.
Wird das Pflegegeld versteuert?
Nein, Pflegegeld ist eine steuerfreie Sozialleistung.
Pflegegrad abgelehnt – was tun?
Legen Sie Widerspruch ein und fügen Sie ergänzende Nachweise hinzu (z. B. aktuelles Gutachten der Ergo- oder Physiotherapie). Viele Bescheide werden nach Prüfung korrigiert.
Wie kann ich meinen Antrag auf einen Pflegegrad beschleunigen?
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel binnen 25 Arbeitstagen. In dringenden Fällen (Krankenhaus-, Reha- oder Hospizaufenthalt bzw. palliative Versorgung) können Sie einen Eilantrag stellen – der MDK begutachtet dann innerhalb von 5 Arbeitstagen. Befindet sich die Pflege zuhause und wurde Pflegezeit oder Familienpflegezeit angemeldet, verkürzt sich die Frist auf 10 Arbeitstage. Legen Sie Ihrem Antrag am besten immer kurze Dringlichkeitsnachweise (z. B. Attest, Bericht) bei.
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