
Entlastungsmöglichkeiten
Pflege ist Herzenssache – aber sie kostet Kraft. Regelmäßige Entlastung schützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch Sie als Angehörige vor Überlastung und hält Ihre Motivation langfristig lebendig.
Tipp:
Viele Beträge verfallen am Jahresende, wenn sie nicht beantragt oder abgerufen werden. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie noch Rechnungen einreichen können.
Finanzielle Entlastung durch die Pflegeversicherung
- Entlastungsbetrag131 € monatlich für alle Pflegegrade 1–5
Kann für anerkannte Alltags-, Betreuungs- oder Haushaltshilfen eingesetzt werden. - Entlastungsbudget (Kurzzeit- & Verhinderungspflege)3 539 € pro Jahr (ab 01.07.2025, Pflegegrad ≥ 2)
Beide Budgets werden zusammengelegt und können flexibel kombiniert werden. - Pflegegeldbis zu 990 € je nach Pflegegrad (ab Pflegegrad 2)
Praktische Entlastungen im Alltag
- Tages- und NachtpflegeTeilstationäre Betreuung bringt Struktur in den Tag und schenkt Ihnen fixe Freizeiten. Pflegekassen übernehmen je nach Pflegegrad gestaffelte Kosten – Sie zahlen lediglich Verpflegung & Unterkunft.
- Ambulante Pflegedienste (Sachleistungen)Professionelle Pflegekräfte übernehmen Körperpflege, Verbandswechsel oder Medikamentengabe. Der Sachleistungsanspruch lässt sich mit Ihrem Pflegegeld kombinieren (sog. Kombinationspflege).
- Hauswirtschaft & AlltagsbetreuungörenVom Wäschewaschen bis zum gemeinsamen Spaziergang: Anerkannte Dienstleister können vollständig über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
- Hilfsmittel & digitale ToolsPflegebetten, Badewannensitze oder Notrufuhren reduzieren körperliche Belastung. Einfache Sensor-Apps erinnern an Medikamente – ideal, wenn Sie nicht ständig vor Ort sein können.
Zeitliche Entlastung
Emotionale Entlastung
- Pflegestützpunkte & kommunale BeratungsstellenHelfen beim Ausfüllen von Anträgen oder der Suche nach Tagespflegeplätzen.
- SelbsthilfegruppenBieten Austausch und Verständnis – online oder vor Ort.
- PflegekurseStärken fachliche Kompetenz und Selbstvertrauen.
So finden Sie passende Angebote
- 1. Regionale Suche startenNutzen Sie hierfür zum Beispiel die Datenbank des Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).
- 2. Leistung prüfenVerlangen Sie immer eine Kostenvoranschlag & klären Sie, ob der Anbieter mit der Pflegekasse direkt abrechnet.
- 3. Erstattungsantrag stellenReichen Sie Rechnungen binnen 4 Wochen ein, um Rückerstattungen nicht zu gefährden.
Weiterführende Links
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag monatlich abrufen?
Nein. Nicht verbrauchte Beträge werden bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Danach verfallen sie.
Kann ich das Entlastungsbudget auch anteilig für Kurzzeit- & Verhinderungspflege nutzen?
Ja, ab 01.07.2025 ist eine flexible Aufteilung möglich – ganz nach Ihrem Bedarf.
Gilt das Entlastungsbudget auch für Pflegegrad 1?
Leider nein. Für Pflegegrad 1 bleibt ausschließlich der Entlastungsbetrag von 131 € mtl. verfügbar.
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