Pflegebetten & Hilfsmittel
Ein gutes Pflegebett und die passenden Hilfsmittel können den Alltag von pflegenden Angehörigen spürbar erleichtern – körperlich, organisatorisch und emotional. Auf dieser Seite finden Sie leicht verständliche Informationen, praxisnahe Tipps und bewährte Produktempfehlungen.
Warum ein spezialisiertes Pflegebett so wichtig ist
Ein Pflegebett verändert den Alltag von Pflegenden und Pflegebedürftigen grundlegend: Es beugt Druckstellen vor, erleichtert Transfers und reduziert Rückenbelastungen. Dank stufenloser Höhenverstellung findet die Pflege am „richtigen“ Arbeitstisch statt – ohne schmerzhaftes Bücken. Gleichzeitig schenkt das Bett dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Geborgenheit und Autonomie.
Pflegebett - Typen im Überblick
- Standard-PflegebettElektrische Höhen- und Liegeflächenverstellung, Seitengitter, Rollenbremse. Geeignet für häusliche Pflege bei mittlerem Unterstützungsbedarf.
- Niederflur-/NiedrigbettAbsenkbar auf ~25 cm, reduziert Sturzverletzungen deutlich. Geeignet für Menschen mit Sturz- oder Demenzrisiko.
- Intensiv-/Klinikbett4-Motoren-System, CPR-Funktion, Trendelenburg-Lagerung. Geeignet für komplexe medizinische Versorgung zu Hause.
- SchwerlastbettVerstärkte Rahmen- und Antriebstechnik, verbreiterte/verlängerte Liegefläche, Traglast bis 350 kg. Geeignet für adipöse Pflegebedürftige.
- AufstehbettLiegefläche dreht/kippt bis in stabile Sitz- oder Stehposition; Stand-up-Funktion per Motor
- Kinder-/Kleinwüchsigen-PflegebettVerkürzte Liegefläche, hohe Rundum-Seitenteile mit Sichtfenstern
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
- 1. Motorik & BedienungMind. 3-Motoren-System (Rücken, Oberschenkel, Gesamthöhe) mit leicht zu reinigender Handbedienung.
- 2. SeitensicherungTeil- oder vollklappbar
- 3. MatratzensystemWechseldruck, Visco oder Hybrid? Wählen Sie passend zum Dekubitus-Risiko.
- 4. Aufsteh- & TransferhilfenAusstiegshöhe ≤ 40 cm, Haltegriffe, Ausstiegsbeleuchtung.
- 5. Design & WohnlichkeitHolzdekor, Polster-Blenden, leiser Antrieb – denn Zuhause ist kein Krankenhaus.
Kostenerstattung (Stand 2025)
Leistung
Betrag ab 1. Januar 2025
Pflegebett als Hilfsmittel
Selbst-Zuzahlung Krankenkasse : 10% / max. 10 €
Selbst-Zuzahlung Pflegekasse : 10% / max. 25 €
Selbst-Zuzahlung Pflegekasse : 10% / max. 25 €
Zuschuss für
Anpassung des Wohnraums
Anpassung des Wohnraums
bis zu 4.180 € / Maßnahme
(bis zu 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)
Hinweis:
Für eine Kostenübernahme von der Krankenkasse ist ein festgestellter Pflegegrad notwendig
Pflegebett beantragen
- 1. Bedarf professionell abklärenLassen Sie Haus- oder Facharzt (oder seit 2022 eine examinierte Pflegefachkraft) schriftlich begründen, weshalb ein elektrisch verstellbares Pflegebett notwendig ist – etwa zur Dekubitus- oder Sturzprophylaxe bzw. zur Entlastung der Pflegenden. Ergänzen Sie Fotos des Pflegeplatzes oder kurze Pflegeberichte: je vollständiger die Vorarbeit, desto weniger Rückfragen der Kasse.
- 2. Ärztliche Verordnung ausstellen lassenAchten Sie darauf, dass die richtige Produktgruppe und alle Funktionsanforderungen (motorische Höhenverstellung, Seitengitter u. a.) exakt vermerkt sind. Das Rezept darf maximal 28 Tage alt sein.
- 3. Kostenträger klärenReichen Sie den Antrag zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse ein (medizinisches Hilfsmittel). Wird dort abgelehnt, stellen Sie ihn bei der Pflegekasse – hierfür ist mindestens Pflegegrad 1 nötig. Faustregel: Akuter, vorübergehender Bedarf → Krankenkasse; dauerhafte Pflegeerleichterung → Pflegekasse.
- 4. Sanitätshaus / Home-Care-Versorger wählenDer Leistungserbringer muss einen Vertrag mit Ihrer Kasse haben. Teilen Sie Sonderwünsche gleich mit, sonst wird standardmäßig ein Basisbett angeboten. Das Sanitätshaus holt Rezepte und Kostenvoranschlag meist selbst ein und übermittelt alles digital an die Kasse.
- 5. Antrag und Unterlagen einreichenSchicken Sie Verordnung, ggf. Pflegegrad-Bescheid, MD-Gutachten, Fotos des Pflegeplatzes und Vollmachten vollständig ein. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Verzögerungsgrund.
- 6. Bearbeitungsfrist überwachenDie Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, bei MD-Einschaltung innerhalb von 5 Wochen. Liegt bis dahin kein Bescheid vor, können Sie schriftlich auf die Genehmigungsfiktion hinweisen. Bei dringendem Bedarf kann der Arzt „Eilbedarf“ ankreuzen – dann hat die Kasse 24 Stunden Zeit.
- 7. Genehmigung, Lieferung und ZuzahlungNach Bewilligung liefert das Sanitätshaus in der Regel binnen 1–2 Werktagen, baut das Bett auf und weist Sie in Bedienung und Notabsenkung ein. Das Bett bleibt Eigentum der Kasse; Ihr Eigenanteil beträgt maximal 10 € pro Hilfsmittel.
- 8. Einweisung, Nutzung und WartungLassen Sie sich alle Funktionen (inkl. Sperrbox), Sicherheitsprüfungen und die jährliche Wartung genau erklären und schriftlich bestätigen. Bewahren Sie das Prüfprotokoll gut auf – es kann für Folgeanträge verlangt werden.
- 9. Ablehnungsbescheid? Widerspruch einlegenSie haben 1 Monat Zeit. Legen Sie neue medizinische Belege oder eine Stellungnahme der Pflegefachkraft bei. Wird die Versorgung dringend benötigt, können Sie beim Sozialgericht zusätzlich eine einstweilige Anordnung beantragen. Häufige Ablehnungsbegründung entkräften Sie, indem Sie das Sturz- oder Dekubitusrisiko ausführlich darlegen.
- 10. Rückgabe oder Umzug organisierenWird das Bett nicht mehr benötigt, melden Sie dies dem Sanitätshaus; Abholung und Entsorgung sind kostenlos. Bei Wohnortwechsel informiert das Sanitätshaus Ihre Kasse und transportiert das Bett ebenfalls kostenfrei an die neue Adresse.
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