Pflegegeld & Zuschüsse

Ihre finanzielle Unterstützung im Pflegealltag

Finanzielle Hilfen tragen dazu bei, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern und wichtige Pflegeleistungen zu sichern. Sie ermöglichen zudem die Anpassung des Wohnraums sowie die Bereitstellung nötiger Pflegehilfsmittel. Auf diese Weise bleibt ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung möglich.

Pflegegeld

monatliche Unterstützung für häusliche Pflege

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige gezahlt wird, wenn sie zu Hause – zum Beispiel durch Angehörige – gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld pro Monat (Stand 2025)
kein Anspruch auf Pflegegeld
347 €
599 €
800 €
990 €
Kombinationstipp:
Pflegegeld kann anteilig mit Pflegesachleistungen gemischt werden – z. B. 50 % Pflegedienst + 50 % Pflegegeld. Die Sachleistungsbudgets steigen 2025 je nach Pflegegrad auf 796 € bis 2.299 € pro Monat.

Entlastungsbetrag

131 € monatlich für zusätzliche Hilfe

Unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) steht Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag
von 131 € pro Monat zu.
Dieses Geld kann z. B. für:
  • Haushaltshilfen
  • Betreuungsangebote
  • Alltagsbegleiter
  • oder anerkannte Pflegedienste genutzt werden.
Tipp: Der Betrag kann angespart werden, wenn er in einem Monat nicht genutzt wird.

Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Für notwendige Umbauten in der Wohnung (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift) gibt es einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme – bei Pflegegrad 1 bis 5. Auch mehrere Zuschüsse sind möglich, z. B. wenn sich die Pflegesituation verändert.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € monatlich

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel wie:
  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
Bis zu 42 € monatlich werden, unabhängig vom Pflegegrad, von der Pflegekasse übernommen.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Wenn Sie als Angehörige*r einmal eine Auszeit brauchen

Verhinderungspflege

Sicherung, wenn die private Haupt­pflege­person einmal krank, im Urlaub oder einfach ausgebrannt ist.


bis zu 1.685 € pro Jahr
(für max. 6 Wochen)

Für Pflegegrad 2-5.
Kurzzeitpflege

Dient der vorüber­gehenden voll­stationären Unter­bringung, z. B. nach einem Klinik­aufenthalt oder bei einer akuten Verschlechterung der Situation zu Hause.

ebenfalls bis zu 1.854 € pro Jahr
(für max. 8 Wochen)

Für Pflegegrad 2-5.
Diese Leistungen können kombiniert werden – auch als Entlastung bei Krankenhausaufenthalten der Pflegeperson.
Ab 1. Juli 2025:
Beide Leistungen werden zum neuen „Entlastungs­budget“ zusammen­gelegt: 3 539 € jährlich flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzbar. Die Höchst­dauer der Verhinderungs­pflege wird an die Kurz­zeit­pflege angeglichen (bis zu 8 Wochen), und die 6-Monats-Vorflegefrist entfällt – Anspruch besteht sofort ab Pflegegrad 2.

Steuerliche Vorteile

Viele Ausgaben rund um die Pflege lassen sich steuerlich geltend machen, z. B.:
  • Pflegepauschbetrag (600 bis 1.800 € jährlich, min. Pflegegrad 2)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Fahrtkosten
Ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich.

Antragstellung

  • 1) Formulare laden
    Ein formloser Satz an die Pflegekasse startet den Antrag. Laden Sie danach die PDFs aus dem Kassen-Portal herunter und speichern Sie sie sauber ab.
  • 2) Belege beilegen
    Fügen Sie nur das Nötigste an: Kostenvoranschläge, Arzt- oder AU-Bescheinigung, ggf. Vollmacht – alles als PDF.
  • 3) Bearbeitungsfrist notieren
    Pflegegrad: 25 Arbeitstage / Hilfsmittel: 3 Wochen. Danach gibt’s entweder 70 € Verzugs­pauschale oder die Genehmigung gilt als erteilt.
  • 4) Nachfragen
    Kurz vor Fristablauf per Mail erinnern, Gesetzes­fristen erwähnen. Bei Funkstille an UPD oder Landes­pflege­ausschuss wenden.

Unser Tipp:

Lassen Sie sich beraten

Es ist nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Beratungsstellen helfen Ihnen weiter – kostenfrei und individuell.
pflege leicht und herzlich begleitet Sie auf Ihrem Weg mit praxisnahen Informationen, ehrlichem Austausch und ausgewählten Empfehlungen für den Pflegealltag.
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