Pflegegrad 3 

Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (47,5 bis unter 70 Punkte) im Gutachten

Leistungsübersicht

  • Entlastungsbetrag:
    131 € pro Monat
  • Pflegegeld:
    599 € monatlich
  • Pflegesachleistungen:
    1.497 € monatlich
  • Kombinationsleistung:
    wie PG 2
  • Tages- und Nachtpflege:
    1.357 € pro Monat
  • Kurzzeitpflege:
    1.854 € jährlich
  • Verhinderungspflege:
    1.685 € jährlich
  • Ab 1. Juli 2025:
    Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Hilfsmittel & Beratungsleistungen: wie PG 2

Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Verpflichtend einmal pro Halbjahr

Tipps für pflegende Angehörige

  • Multimedikamenten-Management einführen.
  • Psychosoziale Unterstützung durch Demenz- und Pflegegruppen suchen.
Hinweis: Einige der genannten Links können sogenannte Affiliate-Links sein. Wenn Sie über einen solchen Link ein Angebot nutzen, erhalten wir ggf. eine kleine Provision – für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.