Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (70 bis unter 90 Punkte).
Leistungsübersicht
- Tages- und Nachtpflege:599 € monatlich
- Pflegegeld:599 € monatlich
- Pflegesachleistungen:1.497 € monatlich
- Kurzzeitpflege:1.854 € jährlich
- Verhinderungspflege:1.685 € jährlich
- Ab 1. Juli 2025:Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag: wie PG 3.
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegegrad 4 erfordert vierteljährliche Beratungsbesuche
Tipps für pflegende Angehörige
- 24-Stunden-Pflegeteam oder zusätzliche stundenweise Betreuung organisieren.
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