Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (90 bis 100 Punkte)

Leistungsübersicht

  • Tages- und Nachtpflege:
    2.085 € monatlich
  • Pflegegeld:
    990 € monatlich
  • Pflegesachleistungen:
    2.299 € monatlich
  • Kurzzeitpflege:
    1.854 € jährlich
  • Verhinderungspflege:
    1.685 € jährlich
  • Ab 1. Juli 2025:
    Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von 3.539 €
Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag: wie PG 4.

Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegegrad 5 erfordert vierteljährliche Beratungsbesuche

Tipps für pflegende Angehörige

  • Mobile Notrufsysteme und Monitoring-Technologien einsetzen.
  • Professionelle Nacht- und Tagespflege ergänzen, um Überlastung zu vermeiden.
Hinweis: Einige der genannten Links können sogenannte Affiliate-Links sein. Wenn Sie über einen solchen Link ein Angebot nutzen, erhalten wir ggf. eine kleine Provision – für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.