Pflegeleistungen beantragen

Wenn Angehörige oder Sie selbst Hilfe im Alltag benötigen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse finanzielle und praktische Unterstützung in Form von Pflegeleistungen beantragen. Diese Leistungen reichen von Pflegegeld und Sachleistungen über Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis hin zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Eine rechtzeitige Antragstellung stellt sicher, dass Sie die bestmögliche Betreuung und Entlastung erhalten – sei es durch professionelle Pflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder technische Hilfsmittel. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Schritte Sie gehen müssen, um Ihre Pflegeleistungen erfolgreich zu beantragen.

Was sind Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen sind Hilfen der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtern sollen. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt vom Pflegegrad ab. Viele müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.

Diese Leistungen stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu:
Pflegegeld
Für die Pflege durch Angehörige
oder nahestehende Personen

bis zu 990 € monatlich

Antrag bei der Pflegekasse 
erforderlich
Pflegesachleistungen
Für Leistungen durch einen
ambulanten Pflegedienst

bis zu 2.299 € monatlich
Antrag bei der Pflegekasse 
notwendig
Kombinationsleistungen
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen



Antrag mit genauer Aufteilung 
der Leistungen
Entlastungsbetrag
Für z. B. Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote


bis zu 131 € monatlich
Kein gesonderter Antrag, aber anerkannte Anbieter sind 
Voraussetzung
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson
vorübergehend ausfällt

bis zu max. 1.685 € pro Jahr
Antrag bei der Pflegekasse 
erforderlich
Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege für begrenzte
Zeit (z. B. nach
Krankenhausaufenthalt)

bis zu 1854 € pro Jahr
Antrag bei der Pflegekasse 
erforderlich
Pflegehilfsmittel zum
Verbrauch
Monatlicher Zuschuss für z. B. Einmalhandschuhe,
Desinfektionsmittel

bis zu 42 € monatlich
Einmaliger Antrag genügt
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Zuschüsse für Umbauten
(z. B. Bad, Treppenlift)

bis zu 4.180 € pro Jahr
Antrag mit Kostenvoranschlag 
bei der Pflegekasse

Antrag stellen

  • 1. Formlosen Antrag absenden
    Per Telefon, Email, Online Formular oder Brief an die Pflegekasse
  • 2. Formular ausfüllen
    Die Kasse schickt Ihnen Unterlagen.
  • 3. Gutachten vorbereiten
    Führen Sie ein Pflege­tagebuch, sammeln Sie Arztberichte.
  • 4. Begutachtung durch MD/Medicproof
    Zuhause, im Heim oder Krankenhaus.
  • 5. Bescheid erhalten
    Innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antrag
  • 6. Leistungen wählen & abrufen
    Ab Bescheiddatum rückwirkend möglich.
  • 7. Unzufrieden? Widerspruch
    Frist: 1 Monat nach Zustellung.

Ihre Rechte & Fristen im Detail

  • Bearbeitungsfrist:
    25 Arbeitstage. Bei Krankenhaus-/Reha-Aufenthalt oder angekündigter Pflegezeit nur 10 Tage.
  • Verspätungsentschädigung:
    70 € je angebrochene Woche, falls die Kasse die Frist selbst verschuldet überschreitet.
  • Rückwirkung:
    Geld fließt ab dem Tag des Erstantrags, nicht erst ab Gutachten.
  • Genehmigungsfiktion:
    Schweigt die Kasse länger als 3 Wochen über Hilfsmittel, gilt der Antrag als bewilligt – Sie dürfen selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen.

Gutachten meistern

3 Praxis Tipps

  • 1) Pflegetagebuch:
    Notieren Sie eine Woche lang alle Handgriffe (Waschen, Essen, Medikamente).
  • 2) Realität zeigen
    Hilfsmittel nicht „vorbereiten“ – die Gutachter*in muss den tatsächlichen Unterstützungsbedarf sehen.
  • 3) Dritte Person dabei
    Angehörige oder Pflegekraft können fehlende Punkte ergänzen und Fragen stellen.

Nach dem Bescheid

  • Pflegegrad zu niedrig / abgelehnt:
    Innerhalb 1 Monat schriftlich Widerspruch einlegen und Gutachten beiziehen.
  • Bedarf steigt später:
    Höherstufung formlos beantragen; neues Gutachten kommt.
  • Pflegeperson überlastet:
    Ab 1. 7. 2025: Entlastungsbudget flexibel für Kurz- oder Verhinderungspflege einsetzen.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Pflegestützpunkte
Kostenfreie, neutrale Beratung vor Ort.
Pflegekurse
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