
Pflegeleistungen beantragen
Wenn Angehörige oder Sie selbst Hilfe im Alltag benötigen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse finanzielle und praktische Unterstützung in Form von Pflegeleistungen beantragen. Diese Leistungen reichen von Pflegegeld und Sachleistungen über Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis hin zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Eine rechtzeitige Antragstellung stellt sicher, dass Sie die bestmögliche Betreuung und Entlastung erhalten – sei es durch professionelle Pflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder technische Hilfsmittel. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Schritte Sie gehen müssen, um Ihre Pflegeleistungen erfolgreich zu beantragen.
Was sind Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen sind Hilfen der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtern sollen. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt vom Pflegegrad ab. Viele müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.
Diese Leistungen stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu:
Diese Leistungen stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu:
Antrag stellen
- 1. Formlosen Antrag absendenPer Telefon, Email, Online Formular oder Brief an die Pflegekasse
- 2. Formular ausfüllenDie Kasse schickt Ihnen Unterlagen.
- 3. Gutachten vorbereitenFühren Sie ein Pflegetagebuch, sammeln Sie Arztberichte.
- 4. Begutachtung durch MD/MedicproofZuhause, im Heim oder Krankenhaus.
- 5. Bescheid erhaltenInnerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antrag
- 6. Leistungen wählen & abrufenAb Bescheiddatum rückwirkend möglich.
- 7. Unzufrieden? WiderspruchFrist: 1 Monat nach Zustellung.
Ihre Rechte & Fristen im Detail
- Bearbeitungsfrist:25 Arbeitstage. Bei Krankenhaus-/Reha-Aufenthalt oder angekündigter Pflegezeit nur 10 Tage.
- Verspätungsentschädigung:70 € je angebrochene Woche, falls die Kasse die Frist selbst verschuldet überschreitet.
- Rückwirkung:Geld fließt ab dem Tag des Erstantrags, nicht erst ab Gutachten.
- Genehmigungsfiktion:Schweigt die Kasse länger als 3 Wochen über Hilfsmittel, gilt der Antrag als bewilligt – Sie dürfen selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen.
Gutachten meistern
3 Praxis Tipps
- 1) Pflegetagebuch:Notieren Sie eine Woche lang alle Handgriffe (Waschen, Essen, Medikamente).
- 2) Realität zeigenHilfsmittel nicht „vorbereiten“ – die Gutachter*in muss den tatsächlichen Unterstützungsbedarf sehen.
- 3) Dritte Person dabeiAngehörige oder Pflegekraft können fehlende Punkte ergänzen und Fragen stellen.
Nach dem Bescheid
- Pflegegrad zu niedrig / abgelehnt:Innerhalb 1 Monat schriftlich Widerspruch einlegen und Gutachten beiziehen.
- Bedarf steigt später:Höherstufung formlos beantragen; neues Gutachten kommt.
- Pflegeperson überlastet:Ab 1. 7. 2025: Entlastungsbudget flexibel für Kurz- oder Verhinderungspflege einsetzen.
Wo bekomme ich Unterstützung?
Pflegestützpunkte
Kostenfreie, neutrale Beratung vor Ort.
Pflegekurse
Gratis Online-Schulungen für Angehörige.
→ Hier kommen sie auf die Website von Pflegebetreuer (Partnerlink)Hinweis: Einige der genannten Links können sogenannte Affiliate-Links sein. Wenn Sie über einen solchen Link ein Angebot nutzen, erhalten wir ggf. eine kleine Provision – für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.