Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade beschreiben das Maß der Pflegebedürftigkeit einer Person. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5). Sie bestimmen, welche Unterstützung und finanzielle Hilfen Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten können.
Die Pflegegrade werden seit 2017 angewendet und lösen die früheren Pflegestufen ab. Sie orientieren sich vor allem daran, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, bei Privat­versicherten Medicproof) werden in sechs Lebens­bereichen Punkte vergeben; maximal sind 100 Punkte möglich:
MobilitätVerhaltensweisen und psychische ProblemlagenBewältigung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Kognitive und kommunikative FähigkeitenSelbstversorgung (z. B. Essen, Trinken, Körperpflege)Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus der Bewertung dieser Kriterien ergibt sich die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad.

Überblick über die Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 – < 27 Punkte)
Grundlegende Unterstützung notwendig, z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung oder Betreuung im Alltag.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 – < 47,5 Punkte)
Regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität notwendig.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 – < 70 Punkte)
Umfangreiche Hilfe bei der Grundpflege sowie intensive Betreuung erforderlich.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 – < 90 Punkte)
Rund um die Uhr auf Pflege angewiesen, hoher Aufwand bei Pflege und Betreuung notwendig.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen (90 – 100 Punkte)
Dauerhafte und intensive Betreuung rund um die Uhr notwendig, häufig mit spezieller medizinischer und therapeutischer Versorgung.

Warum sind Pflegegrade wichtig?

Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse.

Dazu gehören:
  • Pflegegeld für die häusliche Pflege
  • Zuschüsse für professionelle Pflegedienste
  • Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege
  • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Anpassungen im Wohnumfeld

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse.
Dazu gehören:
  • 1) Antrag stellen
    Kontaktieren Sie die Pflege­kasse der zu versichernden Person (meist über die Kranken­kasse) schriftlich oder telefonisch.
  • 2) Begutachtung
    Eine Gutachterin besucht die Betroffene zu Hause oder im Heim. Seien Sie dabei, beantworten Sie Fragen ehrlich und zeigen Sie Hilfs­mittel.
  • 3) Bescheid
    Nach spätestens 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Unzufriedenheit können Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch einlegen.
Tipp:
In dringenden Fällen, etwa bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt, lohnt sich ein Eilantrag. Damit wird die MDK-Begutachtung auf 5 Arbeitstage verkürzt.

Weiterführende Links

FAQ 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Pflegegrad nachträglich erhöhen lassen?
Ja. Steigt der Pflegebedarf, stellen Sie bei der Pflege­kasse einen formlosen Antrag auf Höher­stufung. Oft hilft ein aktueller ärztlicher Bericht.
Wird das Pflegegeld versteuert?
Nein, Pflegegeld ist eine steuerfreie Sozial­leistung.
Pflegegrad abgelehnt – was tun?
Legen Sie Wider­spruch ein und fügen Sie ergänzende Nachweise hinzu (z. B. aktuelles Gutachten der Ergo- oder Physio­therapie). Viele Bescheide werden nach Prüfung korrigiert.
Wie kann ich meinen Antrag auf einen Pflegegrad beschleunigen?
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel binnen 25 Arbeitstagen. In dringenden Fällen (Krankenhaus-, Reha- oder Hospizaufenthalt bzw. palliative Versorgung) können Sie einen Eilantrag stellen – der MDK begutachtet dann innerhalb von 5 Arbeitstagen. Befindet sich die Pflege zuhause und wurde Pflegezeit oder Familienpflegezeit angemeldet, verkürzt sich die Frist auf 10 Arbeitstage. Legen Sie Ihrem Antrag am besten immer kurze Dringlichkeitsnachweise (z. B. Attest, Bericht) bei.
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